Als liberal und sozial eingestellten Menschen erscheint es immer schwieriger in einer Gesellschaft zu leben, in der offensichtlich rein aus politischem Kalkül immer mehr Extreme gesucht werden.
Dieser Vorgang wird im konkreten Fall sogar noch von der Türkis-Grünen Regierung in Österreich befeuert. Anstatt deeskalierend und staatsmännisch aufzutreten, wird durch das öffentliche Beschimpfen von Andersdenkenden Öl ins Feuer gegossen, anstatt das ein konstruktiver Diskurs angeregt und dann auch konsequent geführt wird.
In einer Zeit, in der Demonstrationen verboten werden und unausgegorene UG-Novellen mit Vorschlägen lanciert werden, die dem tertiären Bildungssektor in Österreich wohl eher mehr schaden als nutzen (Druck auf Studierende ausgeübt werden soll) und von denen einige unserer Meinung nach auch klar verfassungswidrig sind (Abwertung des Senats, Altersdiskriminierung für Rektoren), braucht es daher eine neue Kraft in den Vertretungen der Österreichischen Hochschülerschaft:
Derweilen nimmt die Kritik an der UG-Novelle zu, rund 1.700 Forscherinnen und Forscher haben bisher einen offenen Protestbrief unterschrieben. Hierbei wird ersichtlich das durch die Maßnahmen in der UG-Novelle Studieren und Forschen etwas für Privilegierte wird.
Die Mindeststudienleistung für Studienanfänger wurde nur verringert, es gibt bedenken das diese schrittweise nachträglich erhöht werden. Für wohlsituierte Vollzeitstudenten, die das Studium unmittelbar nach der Matura aufnehmen, stellen diese Mindeststudienleistungen kein Problem dar, ein solches Bild wird über die Novelle vermittelt. Dabei wird auf einen großen Anteil an Berufstätigen keine Rücksicht genommen.
Neue Kettenvertragsregelung erhöht die Unsicherheit
Die Neuregelung befristeter Arbeitsverhältnisse an den Universitäten löst Unsicherheit aus, viele Betroffene haben nun Angst, dass sie, je nach Anstellungsverhältnis, entweder schon im Oktober oder spätestens in acht Jahren, wenn die letzten Übergangsregelungen auslaufen, vor der Arbeitslosigkeit stehen“. Befristeter Arbeitsverhältnisse an den Universitäten dürfen nach der Novelle nur noch auf höchstens 6 Jahre abgeschlossen werden, danach darf höchstens zweimal verlängert werden bzw. ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Die Höchstdauer aller befristeten Verträge darf maximal acht Jahre betragen.
„Wir wählen die Freiheit!“ – Sozial liberale Studierende (Klagenfurt, Jänner 2021)